Bauen im ländlichen Raum | Außenbereich

Der planungsrechtliche Außenbereich ist ein Begriff im deutschen Bauplanungsrecht. In den Außenbereich nach § 35 Baugesetzbuch fallen alle Grundstücke, die weder im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans liegen noch zu einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil gehören.
Genehmigungsfähig sind im Außenbereich ausschließlich privilegierte Vorhaben für die Land- und Forstwirtschaft - sowie einige sehr besondere Ausnahmen, die im Alltag keine Rolle spielen.

Das Baugesetzbuch sieht nur wenige Möglichkeiten vor, das Bebauungsverbot zu umgehen. Hierzu zählt insbesondere der Denkmalschutz und der Erhalt von Anlagen, die privilegiert genutzt wurden (meist landwirtschaftlich) und aufgegeben werden sollen. Es kann eine „Entprivilegierung“ durchgeführt werden mit dem Ziel, ein substanziell erhaltenswertes Gebäude einer neuen Nutzung zuzuführen und entsprechend umzubauen. Ohne einen wirtschaftlichen Nutzen bestünde kein Interesse, in ein solches Gebäude zu investieren. Sinngemäß gilt das auch für denkmal-geschütze Gebäude.

Im Außenbereich liegt die Entscheidungshoheit über die Genehmigungsfähigkeit von Vorhaben nicht wie üblich bei der Gemeinden, sondern bei der Kreisverwaltung. Es sind zahlreiche Behörden am Verfahren zu beteiligen: Naturschutz-, Landschaftsschutz-, Gewässerschutz-, Artenschutz-Behörden u.a. ggf. auch noch Denkmalschutz oder Landwirtschaftskammern. Am Ende ist dann doch noch die Gemeinde zu beteiligen, die ihr Einvernehmen bescheinigen muss. Durch diesem Behördendschungel gilt es mit Sachkenntnis und einem gewissen Fingerspitzengefühl den Weg zur Baugenehmigung zu ebnen.

Tönisvorst | Hofanlage
Nutzungsänderung, nachträgliche Legalisierung von Wohnraum

Die Hofanlage wurde Mitte der 1990´er Jahre umgebaut, es wurden Wohn- und Büroflächen genehmigt. Die Umbauten und Erweiterungen des früheren Eigentümers entsprachen allerdings nicht den damals genehmigten Plänen durch die Baubehörde.
Im Zuge der Gesamtbetrachtung der Hofanlage werden jetzt zwei weitere Dachräume zu Wohnzwecken ausgebaut. Über den Stellplätzen im Pferdestall-Gebäude soll eine neue, eigenständige Wohneinheit entstehen.
Hierzu mussten alle Gebäude der Hofanlage eingemessen und aktuelle Pläne angefertigt werden.
Das unter Denkmalschutz stehende Ensemble im Außenbereich wurde nachträglich genehmigt und in Wohneigentum aufgeteilt. In enger Kooperation mit Denkmal- und Brandschutzbehörde sowie dem Vermessungsbüro Freudenberg wurde Baugenehmigung und Teilungserklärung vorbereitet und erreicht.

Umbau einer Feldscheune in Nettetal

Die Hofanlage der Antragsteller liegt im Außenbereich und diente einem landwirtschaftlichen Betrieb. Die ermöglichte die Entnahme des Gebäudes aus dem Betrieb. Die Aufgabe der Landwirtschaft wurde erklärt und die Entprivilegierung im Rahmen des Bauantrags durchgeführt.
Nach eingehender Analyse des familiären Bedarfs, der räumlichen Möglichkeiten der Scheune und des Finanzbedarfs konnte eine tragfähige Lösung entwickelt werden.
Der Nachweis der erhaltenswerten Bausubstanz konnte erbracht werden. Das äußere Erscheinungsbild  blieb im Wesentlichen erhalten. Damit erfüllt das Vorhaben die Voraussetzungen nach BauGB § 35 und das Projekt konnte umgesetzt werden.

Umbau einer Feldscheune in Schwalmtal

Die Hofanlage der Antragsteller liegt im Außenbereich und dient einem landwirtschaftlichen Betrieb. Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens wird für den relevanten Teil die Aufgabe der Landwirtschaft erklärt und die Entprivilegierung der Scheune durchgeführt.

Ein positiver Vorbescheid konnte erreicht werden. Die Lage ist aufgrund der historisch schwierigen Grenzsituation aber auch privatrechtlich kompliziert. Es sind Grenzabstände, Durchfahrts- und Leitungsrechte zu klären.

Umplanung einer Hofanlage in Viersen-Boisheim 

Der landwirtschaftliche Betrieb in dem Vierkanthof wurde aufgegeben. Die Planung sieht den Einbau von insgesamt vier großzügigen Wohneinheiten vor. Zwei davon sind im alten Wohnhaus bereits fertiggestellt und vermietet. Der nächste Bauabschnitt ist für 2013 geplant und sieht zwei weitere Wohnungen im ehemaligen Kuhstall vor.
Konzeptionell richtet sich der Umbau an Mieter, die die ländliche Umgebung schätzen und eventuell die vorhandenen Nebenanlagen nutzen können, zB. ist hier die seltene Gelegenheit zur Pferdehaltung in Verbindung mit einer Mietwohnung gegeben.